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Flurwächter wieder im Einsatz

26.02.2018 20:00

Ab 1. März wieder im Dienst ist der Flurwächter der Marktgemeinde Telfs Thomas Larcher (kleines Bild). Er hat auch den Auftrag, Hundeanmeldungen zu überprüfen.

Zu den Aufgaben des Flurwächters zählt u. a. Fahrverbote auf den Feldwegen zu überwachen und bei Beschädigung von Früchten und Feldern einzuschreiten. Auch die Überprüfung des Leinenzwangs  und der Hundesteuerverordnung gehört zu seinen Aufgaben. Bei Delikten wie illegaler Müllablagerung ist er beauftragt, Erhebungen durchzuführen. Beim Flurwächter setzt die Marktgemeinde vor allem auf Präsenz und gute Kommunikation. Er soll bei Übertretungen aufklärend und bewusstseinsbildend wirken – z. B. auch wegen der Kotaufnahmepflicht und gegenüber Hundehaltern am Möserer See.

Hunde von Bewohnern der Marktgemeinde (auch Zweit- und Dritthunde) müssen bei der Gemeinde gemeldet sein. Die Hundesteuerordnung und die Hundeleinenverordnung sind auf der Gemeindehomepage unter „Downloads & Verordnungen“ abrufbar. Darin heißt es: „Wer in der Marktgemeinde Telfs einen über drei Monate alten Hund länger als 2 Monate pro Jahr hält, hat eine jährliche Hundesteuer nach Maßgabe dieser Steuerordnung zu entrichten.“
Für jeden Hund wird bei der Anmeldung eine entgeltliche Hundesteuermarke (elektronische  Erfassung)  ausgegeben.

Unterstellt ist der Flurwächter dem Referat VI Umwelt, Forst und Landwirtschaft unter RL Ing. Reinhard Weiß bzw. Umweltbüro-Leiter RL-Stv. Ing. Schaffenrath Christoph, MSc, MAS, Telefon: 0 52 62 / 69 61 - 15 00, christoph.schaffenrath@telfs.gv.at

(Fotos: MG Telfs/Dietrich)