
Ab sofort gelten aktualisierte Richtlinien zur Wohnungsvergabe der Marktgemeinde Telfs. Alle Details sowie die aktuellen Formulare finden sich HIER
Voraussetzungen für die Vergabe
Für die Zuteilung einer Miet-, Mietkauf- oder Eigentumswohnung eines gemeinnützigen Wohnbauträgers in Telfs gelten folgende Kriterien:
- Staatsbürgerschaft Österreichs oder der Schweiz bzw. EU-/EWR-Staatsangehörigkeit und mindestens 10 Jahre Hauptwohnsitz in Telfs, oder
- Drittstaatsangehörigkeit und mindestens 15 Jahre Hauptwohnsitz in Telfs unmittelbar vor Antragstellung, oder
- 15 Jahre Beschäftigung bei in Telfs ansässigen Unternehmen
Neu sind vor allem die Formulare
- F7 – Wohnungserhebungsbogen inkl. F7d eidesstattliche Erklärung Eigentum (jährlich erforderlich)
- F7a – Hilfsblatt zum Wohnungserhebungsbogen (monatliche Einreichung möglich)
- weitere Formulare, die bei Zutreffen eingereicht werden müssen
Die Vergabe erfolgt durch die Marktgemeinde Telfs an jene BewerberInnen, die die entsprechenden Formulare samt Nachweisen einreichen. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann eine Anmietung oder der Kauf einer Wohnung in Telfs ausschließlich über den privaten Wohnungsmarkt erfolgen (Printmedien, Internet, Makler usw.).
Hinweis
Die Beantragung von Gemeindewohnungen wird voraussichtlich ab Februar 2026 ausschließlich ONLINE möglich sein.