Frist beachten: Die Meldung und Zahlung der Leerstandsabgabe für 2025 ist bis 30. April 2026 fällig.Bis 30. April 2026 ist die Leerstandsabgabe für das Jahr 2025 an die Gemeinde zu melden und zu bezahlen. Es handelt sich dabei um eine Selbstbemessungsabgabe. Auch eine eventuelle Leermeldung ist verpflichtend zu machen. Die Marktgemeinde Telfs bittet um eine verlässliche und termingerechte Meldung.
Was gilt als Leerstand?
Seit 1. Jänner 2023 unterliegen Gebäude, Wohnungen und sonstige Teile von Gebäuden, die über einen durchgehenden Zeitraum von mindestens 6 Monaten nicht als Wohnsitz verwendet werden (= Leerstand) einer Leerstandsabgaben gestaffelt nach Nutzfläche der Wohnung. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, ungenutzte Wohnungen wieder dem Markt zuzufahren, den Wohnraummangel zu bekämpfen und das Wohnen allgemein leistbarer zu machen.
Selbstbemessung
Bei dieser Steuer handelt es sich um eine Selbstbemessungsabgabe. Das bedeutet, dass nicht die Gemeinde, sondern die/der Abgabepflichtige selbst ohne Aufforderung bzw. Vorschreibung die Abgabe mittels Tarifblatt auf dem Formular (Download auf telfs.gv.at/formulare) zu bemessen und für das Jahr 2025 bis spätestens 30. April 2026 an die Gemeinde zu melden und zu entrichten hat. Allfällige im Leerstandsabgabegesetz definierte Ausnahmegründe (z.B. Einliegerwohnung, Eigenbedarf oder Nicht-Bewohnbarkeit des Objektes) können ebenfalls am Formular vermerkt und glaubhaft gemacht werden.
Jährliche Evaluation
Die Abgabepflicht wird jährlich von der Gemeinde evaluiert und kontrolliert. Wird kein oder ein nicht korrekter Selbstberechnungsbeitrag bekanntgegeben, hat die Gemeinde die Abgabe nach einem durchgeführten Ermittlungsverfahren mittels Bescheid festzusetzen. Weiters kann eine Meldung an die Bezirkshauptmannschaft zur Einleitung eines Verfahrens dem Tiroler Abgabengesetz erfolgen.
Die Marktgemeinde Telfs bedankt sich für eine verlässliche und termingerechte Meldung. Das entsprechende Formular F22 ist auf telfs.gv.at/formulare zum Download abrufbar.