Die Gratisparkstunde im Ortszentrum bleibt bestehen, und durch die neuen Regelungen wird das Parken im Gemeindegebiet insgesamt günstiger.Mit 1. Februar tritt in Telfs eine neue Parkraumbewirtschaftung in Kraft. AutofahrerInnen dürfen sich freuen – die Gratisparkstunde im Ortszentrum bleibt und mit den neuen Regelungen wird das Parken im Gemeindegebiet insgesamt günstiger. Im Sinne der Gleichbehandlung werden auch emissionsarme Fahrzeuge ab Februar in das reguläre Parksystem integriert.
Kurzparkzonen
Die Gratisparkstunde zur Förderung der Wirtschaft im Ortszentrum (Kurzparkzone 2b) hat sich längst bewährt und bleibt demzufolge erhalten. Bis jetzt galt es für 30 Minuten 60 Cent zu bezahlen. Ab Februar kostet die Stunde 1,00 Euro. Damit wird das Parken günstiger. In der sogenannten Kurzparkzone 2b ziehen die entsprechend gekennzeichneten Parkautomaten automatisch die erste Stunde Parkgebühr ab (Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr, Samstag 08:00 – 12:00 Uhr); jede weitere angefangene Stunde kostet wie erwähnt ab Februar 1,00 Euro. Ein Ticket ist jedoch auch ohne Münzeinwurf für die erste Stunde auf jeden Fall zu lösen!
Gleiche Regeln für alle
Die bisherige kostenlose Parkregelung für Elektro-, Hybrid- und Gasantrieb mit grünem Kennzeichen war ein wichtiger Anstoß für die Elektromobilität. Da freie Parkplätze immer knapper werden, gilt ab 1. Februar 2026 auch für LenkerInnen emissionsarmer Fahrzeuge die Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen. Mit einer Ausnahme – während eines aktiven Ladevorgangs kann das Fahrzeug weiterhin unentgeltlich abgestellt werden. Damit werden alle Verkehrsteilnehmer gleichbehandelt und die Parkflächen fair genutzt.
Saglstraße und Friedhof St. Georgen
In der nördlichen Saglstraße (Zone 5) und rund um den Friedhof St. Georgen (Zone 6) wird in naher Zukunft eine gebührenfreie Kurzparkzone eingerichtet. Neu ist auch die Einführung einer Anrainerparkkarte für Pendler in der nördlichen Saglstraße für Besitzer des VVT-Klimatickets-Tirol.
Zone 1: Bahnhofstraße Süd, Untermarktstraße Ost
- Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr
- Maximale Parkdauer: 120 Minuten
Zone 2a: Anton-Auer-Straße Ost/West, Obermarktstraße Süd
- Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr und Samstag von 08:00 – 12:00 Uhr
- Maximale Parkdauer: 120 Minuten
Zone 2b: Bahnhofstraße Nord, Zentrumsparkplatz, Untermarktstraße West, Kirchstraße Ost
- DIE ERSTEN 60 MINUTEN KOSTENLOS!
- Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr
- Samstag von 08:00 – 12:00 Uhr
- Maximale Parkdauer: 120 Minuten
Zone 2c: Kirchstraße West
- DIE ERSTEN 60 MINUTEN KOSTENLOS!
- Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr
- Samstag von 08:00 – 12:00 Uhr
- Maximale Parkdauer: 120 Minuten
Zone 3: Obermarktstraße Nord
- Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr
- 180 Minuten, jede Stunde € 1,00
Zone 4: Hypoparkplatz
- Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr
- Samstag von 08:00 – 12:00 Uhr
60 Minuten mit Parkscheibe kostenlos
Zone 5: Saglstraße
- gebührenfreie Kurzparkzone
- Maximale Parkdauer: 180 Minuten
Zone 6: Friedhof St. Georgen
- gebührenfreie Kurzparkzone
- Maximale Parkdauer: 180 Minuten
Zone 7: Bahnhofstraße West/Ost
- Montag bis Sonntag von 07:00 – 20:00 Uhr
- 120 Minuten kostenlos,
- ab 120 Min. € 2,50 als Tagesgebühr
Zone 8: Parkplatz Möserer See
- Montag bis Sonntag von 09.00 – 18.00 Uhr
- 4-Stunden-Ticket: € 2,50 / Tagesticket: € 5,00
Für Elektro-, Hybrid- und Gasfahrzeuge mit grünem Kennzeichen ist ab Februar auch eine Parkgebühr zu bezahlen. Mit einer Ausnahme – solange der Ladevorgang läuft, kann das Fahrzeug weiterhin unentgeltlich abgestellt werden.