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Dämmstoffabfälle richtig entsorgen!

24.03.2021 17:47

Für die Entsorgung von Dämmstoffabfällen gelten seit 2018 neue gesetzliche Bestimmungen. Deshalb dürfen im Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Telfs gewisse als gefährlich geltende Abfallgruppen nicht mehr übernommen werden. Diese Dämmstoffabfälle müssen direkt vom Abfallbesitzer (Baufirmen, Private, etc.) an spezielle Entsorgungspartner übergeben werden.

Aufgrund der schädlichen Umweltauswirkungen und krebsfördernden Substanzen dürfen Dämmstoffabfälle wie XPS (Styrodur), EPS (Styropor), PU und KMF (Glas- oder Mineralwolle)  nicht mehr über den Rest- beziehungsweise Sperrmüll oder bei anderen Sammlungen entsorgt werden. Die Abgabe ist nur mehr bei befugten Entsorgungsunternehmen wie der Fa. Höpperger in Pfaffenhofen möglich. Im AWZ werden derartige Dämmstoffabfälle nicht mehr übernommen! Bei Fehlwürfen in Baustellenabfälle wird die gesamte Menge mit einem höheren Entsorgungspreis abgerechnet.

XPS-/Hartschaumplatten

Färbige Dämmplatten aus XPS (extrudiertes Polystyrol) dienen als Wärme- und Feuchtigkeitsisolierung beim Hausbau. Anders als bei Styropor (Kügelchen) wurde XPS bis 2009 mit FCKW aufgeschäumt bzw. mit brandhemmenden Mitteln ausgestattet. Diese Platten sind als »gefährlicher Abfall« eingestuft und müssen separat entsorgt bzw. schadlos verwertet (spezielle Verbrennung) werden. Nach 2009 (Nachweispflicht in Bezug auf das Produktionsjahr!) erzeugte XPS-Platten gelten als »nicht gefährlicher Abfall«, müssen jedoch trotzdem gesondert entsorgt/verbrannt werden.

EPS-Platten (Baustyropor)

Weiße oder graue Dämmplatten, auch bekannt als EPS-Platten (expandiertes Polystyrol), werden ebenso für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Fassaden, Kellern, Dächern oder Bodenplatten von Gebäuden eingesetzt. Das EPS ist zwar als „nicht gefährlicher Abfall“ eingestuft, muss aber dennoch gesondert entsorgt/verbrannt werden.

PU-Sandwichelemente/PU-Hartschaumplatten/PU-Rohrschaum

Die als Wand- oder Dachelemente bzw. Isolierungen verwendeten PU-Dämmstoffe bestehen aus Polyurethanen, die mit FCKW (gefährlicher Abfall) oder anderen Gasen (nicht gefährlicher Abfall, Nachweispflicht) geschäumt werden. Je nach Einstufung müssen diese Dämmstoffe gesondert entsorgt/verbrannt werden.

KMF (Künstliche mineralische Fasern, Glaswolle, Steinwolle, Mineralwolle, Kamilit oder Kamelit)

KMF ersetzen in der Wärmedämmung und im Brandschutz oft Asbest, da sie ähnliche technische Eigenschaften haben. Sie setzen allerdings ebenfalls lungengängige Fasern frei, die als krebserregend gelten. Aus diesem Grund sind KMF (Produktionschargen bis 2002) als »gefährlicher Abfall« eingestuft. KMF-Abfälle werden von den Entsorgern nur in verschlossenen Big Bags (beim Entsorger erhältlich) übernommen. Die Entsorgung muss in eigenen Asbest-Kompartimenten erfolgen, eine Verbrennung ist nicht möglich.

Für alle betroffenen Abfallgruppen gilt:

· möglichst zerstörungsfrei demontieren

· Mörtel, Putz, Netze entfernen

· sortenrein sammeln

· keine Vermischung mit sonstigen Baustellenabfällen!

· KMF staubdicht in Big Bags (bei Entsorger erhältlich) verpacken und kennzeichnen

 

Bild oben: Dämmstoffabfälle sind fachgerecht bei spezialisierten Firmen zu entsorgen.

Foto: iStockphoto/brizmaker

Bilder unten: EPS-, KMF-, PU- und XPS-Dämmstoffe müssen sortenrein einer speziellen Entsorgung zugeführt werden.

Fotos: WKO