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Die Corona-Ampel in den Telfer Pflegeheimen

18.09.2020 17:34

In den Heimen des Altenwohnheimverbandes Telfs in Telfs und Seefeld (im Bild: das Heim Schlichtling) gelten ab Montag, 21. September, die neuen Regelungen auf Grundlage der „Ampel“-Bestimmungen. Der Verbandsobmann und der Verwaltungsdirektor haben eine Richtlinie herausgegeben, die die aktuelle Situation zusammenfasst und die Regeln und Maßnahmen erklärt.

Verwaltungsdirektor Matthias Kaufmann: „Unsere Richtlinie listet die Maßnahmen auf, die bei den unterschiedlichen Ampel-Schaltungen getroffen werden. Sie gilt ab Montag, 21. 9. 2020 für alle Pflegeheime des Gemeindeverbandes Altenwohnheim Telfs.
Wir bitten all jene Besucher, welche sich jetzt schon an die Regelungen vorbildlich halten, auch im privaten Umfeld, bei sozialen Kontakten auf die Hygiene- und Abstandsregeln zu achten.“

Hier der Text der Richtlinie samt Erklärung der aus den Ampel-Farben resultierenden Maßnahmen:

Covid-19 Maßnahmen | Corona-Ampel – Richtlinie #9c
Grundlagen
* Corona-Ampel – https://corona-ampel.gv.at

Präambel
Zum Schutz von älteren und kranken Personen wurden in allen Bundesländern
Besuchsbeschränkungen für Alten- und Pflegeheime erlassen (Va-777-1609/82). Diese
Maßnahmen waren notwendig, um das Risiko einer Übertragung des Coronavirus in
Alten- und Pflegeheime zu verhindern.

Aktuelle Situation
Die Corona-Ampel (corona-ampel.gv.at) weist für den Bezirk Innsbruck Land derzeit
(18.09.20) ein mittleres Risiko (gelb) aus, weshalb einige Lockerungen der
Besuchsregelungen zurückgenommen werden.

Bei Änderung der pandemischen Situation, insbesondere bei Ampel-Schaltung oder
bei Fällen im Heim sind zusätzliche Maßnahmen in Absprache mit der
Gesundheitsbehörde vorgesehen, eine generelle Schließung der Heime für externe
Besucher ist derzeit nicht vorgesehen.

Besuche in den Heimen des Gemeindeverbandes sind ab 21. September unter
Beachtung nachfolgender, Bestimmungen möglich. Bei Änderung der
Risikoeinschätzung treten die aufgelisteten Zusatzmaßnahmen in Kraft. Vorliegende
Richtlinie ersetzt alle bisherigen Regelungen und Vorgaben betreffend die Covid-19-
Pandemie.

1. Eigenverantwortung und Mitwirkung
Um unsere Heime weiterhin virusfrei halten zu können und somit die uns
anvertrauten BewohnerInnen und MitarbeiterInnen zu schützen sind wir auf Ihre
Mitwirkung angewiesen.

Handeln Sie bitte mit Bedacht und Eigenverantwortung damit ihren
Angehörigen und den uns anvertrauten Bewohnern die größtmögliche
Sicherheit gegeben werden kann.

2. Allgemeine Rahmenbedingungen und Hygienevorschriften
* Nur gesunde Personen dürfen das Pflegeheim betreten
* Mehr als 1 Meter Abstand einhalten
* Räume regelmäßig lüften / Stoßlüften
* bei Anzeichen von jeglicher Krankheit das Pflegeheim nicht betreten
o nur Besucher und Dienstleister ohne Kontakt zu Covid-19 bestätigtem
oder Verdachtsfall sind zugelassen
* bei Zutritt zum Heim Selbstregistrierung durchführen und Hände gründlich
desinfizieren
* Mund-Nasen-Schutz ist während des gesamten Aufenthalts im Heim zu
tragen
* Beachten sie die Hinweise des Pflegepersonals
* Gesicht und vor allem Mund, Augen und Nase nicht mit den Fingern berühren
* Händeschütteln und Umarmungen vermeiden
* in Armbeuge oder Taschentuch niesen, Taschentuch entsorgen
* Bewohner müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen

3. Corona-Ampel
* Je nach Ampel-Schaltung (Bezirk Innsbruck Land) gelten zusätzliche
Maßnahmen, diese sind ab Seite 4 aufgelistet und im Eingangsbereich separat
angeschlagen.

4. Grundsätzliche Besuchszeiten und -orte (bei grüner Ampelschaltung)
* Besuche müssen derzeit nicht vorab angemeldet werden
* Montag bis Sonntag und feiertags ohne zeitliche Einschränkung
* vorzugsweise in den Gartenanlagen bzw. im Freien oder im Bewohnerzimmer

5. Heimcafé Wiesenweg
Das Heimcafé Wiesenweg ist ab Montag, 06.07.2020 am Nachmittag wieder
geöffnet und die Bewirtung der BewohnerInnen und Angehörigen findet durch die
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen statt. Abstandsregeln sind unbedingt
einzuhalten, Treffen mit den Bewohnern im Heimcafé sind erlaubt.

6. Café Schlichtling
Das Café Schlichtling ist ab 01.07.2020 zu den regulären Zeiten (Dienstag bis
Samstag von 14.00 bis 19.00 Uhr, Sonntag von 08.00 bis 18.00 Uhr) wieder geöffnet.
Bewohner, Besucher und Mitarbeiter sind herzlich eingeladen, im Café vorbei zu
schauen. Die allgemeinen Hygienerichtlinien wie Mindestabstand, kein
Händeschütteln, Hustenetikette und Hände waschen sind weiterhin einzuhalten.
Mund-Nasen-Schutz ist bei Unterschreitung des Mindestabstandes bei
Bewohnerkontakt zu tragen. Der Veranstaltungssaal steht für externe Feiern/Feste
bis auf Weiteres nicht mehr zur Verfügung.

7. Pflegedienst – Dokumentation
* Vitalzeichen der besuchten Bewohner sowie die Auswirkungen der Besuche auf
das psychosoziale Wohlbefinden sind zu beobachten und zu dokumentieren.
* Eigene Kategorie in der Pflegeplanung „covid19“ verwenden
* Beachtung folgender Warnsignale bei Bewohnern (Va-777-1609/152)
* zunehmend subjektives Krankheitsgefühl bei Vorliegen einer
grippalen Symptomatik
* Erhöhung der Körpertemperatur
* starke Veränderung üblicher Verhaltensmuster
* Atemnot
* Verlust des Geschmacks- und Geruchssinnes

8. Dienstleister mit direktem Bewohnerkontakt
* Rettungstransporte bzw. Mitarbeiter des Roten Kreuzes, Therapeutische
Dienste, medizinische Fußpflege, Seelsorge, Hospizdienste dürfen die
Pflegestation betreten, jedoch ausschließlich mit MNS.
* Einhalten der Hygienerichtlinien und Schutzmaßnahmen sowie die
gesetzlichen Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch
Gewerbetreibende sind anzuwenden
* Empfohlene Schutzausrüstung bei direktem Bewohnerkontakt:
Mund-Nasen-Maske sowie die sonst notwendige Schutzausrüstung
(Einmalschürze, Handschuhe, ...)

9. Technische Dienste
* nur mit Vorankündigung und in Begleitung eines Haustechnikers
* Zutritt ausschließlich mit Mund-Nasen-Schutz

10. Heimaufsicht, Bewohnervertretung, OPCAT-Kommission
* die Allgemeinen Regelungen gelten auch für diese Gruppe

Bei Änderung der pandemischen Situation im Verbandsgebiet oder bei Fällen in
einem Heim werden, in Absprache mit der Gesundheitsbehörde, kurzfristige
Änderungen vorgenommen, insbesondere bei einer starken Zunahme der Fälle in den
Verbandsgemeinden.

Der Verbandsobmann
Der Verwaltungsdirektor

Corona-Ampel und resultierende Maßnahmen

Grün – geringes Risiko
Normalbetrieb mit Hygienevorkehrungen (Punkt 2):
• generell erhöhte Hygiene, regelmäßig Lüften

• Pflegedienst:
o MNS für Pflegepersonal
o regelmäßige Dokumentation der Vitalzeichen der
Bewohner
o bereichsübergreifendes Arbeiten und
Veranstaltungen möglich

• Besucher:
o Selbstregistrierung durchführen
o Mund-Nasen-Schutz oder Visier tragen
o keine Besuchsbeschränkungen

• Heimcafé und Raucherraum dürfen für Besuche genutzt
Werden

Gelb – mittleres Risiko
Normalbetrieb mit verstärkten Hygienevorkehrungen, wie
grün jedoch mit folgenden Zusatzmaßnahmen:
• mehrmals am Tag komplett Durchlüften

• für alle MitarbeiterInnen:
Arbeiten und Betreten der Pflegestationen generell mit
Mund-Nasen-Schutz oder Visier, Arbeiten mit MNS oder
Visier in der Zentralküche

• Besucher:
o Eigenhändiges Fiebermessen im Zuge der
Selbstregistrierung und Vermerk der
Körpertemperatur am Registrierungsblatt
o maximal 2 Personen / Besuch

• Bewohner:
o Hinweis auf das Tragen des MNS bei Verlassen
des Hauses, bei Einkäufen, etc.

• Heilige Messe und Veranstaltungen:
nur mit beschränkter Teilnehmeranzahl
(maximal 10 Bewohner, Raumteiler geschlossen)

Orange – hohes Risiko
Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen, wie gelb, jedoch mit
folgenden Zusatzmaßnahmen:

• Pflegedienst:
o keine bereichsübergreifenden Veranstaltungen
o keine Durchmischung von Bewohnern
o im Werkstattl Wiesenweg maximal 10 Bewohner
und nur stationsweise
o keine Dienstbesprechungen
o Gruppenbildungen nach Möglichkeit
vermeiden, Dienstübergabe so kurz wie möglich,
MNS ist ständig zu tragen
o Bewohner – tägliches Fiebermessen
o FFP1 bzw. FFP2-Masken bei Verdachtsfällen

• Besucher:
o Eigenhändiges Fiebermessen im Zuge der
Selbstregistrierung und Vermerk der
Körpertemperatur am Registrierungsblatt
o keine Besuche im Raucherraum und den
Aufenthaltsräumen, sondern ausschließlich im
Bewohnerzimmer
o Besuchszeiten von 08.00 bis 17.00 Uhr
o maximal 1 Person / Besuch / Tag
o maximal 2 Besuche / Tag / Bewohner
o Besuche nur im Bewohnerzimmer

• Veranstaltungen:
o keine Heilige Messe, keine Veranstaltungen,
keine Fortbildungen, Schulungen
o Heimcafés geschlossen
Generelle Maskenpflicht (MNS oder Visier) für alle
MitarbeiterInnen in allen Bereichen und öffentlichen
Verkehrsflächen (Gänge, etc.)

Rot – Betrieb mit höchsten Schutzmaßnahmen
Betrieb mit höchsten Schutzmaßnahmen, wie orange, jedoch
mit folgenden Zusatzmaßnahmen:

• Pflegedienst:
o bei Bedarf FFP1 Masken im Pflegedienst,
mindestens FFP2 (FFP3) bei bestätigten Covid-
Fällen oder Verdachtsfällen
o Werkstattl Wiesenweg geschlossen

• Bewohner:
o für die Dauer des Besuches wird das Tragen eines
MNS empfohlen

• Besucher:
o Portierdienst mit Gesundheitscheckpoint
o Betretungsverbot mit definierten Ausnahmen
und Besuchsmanagement
o Besuche nur nach telefonischer Voranmeldung,
maximal 1 Personen/Besuch, keine Kinder
o Besuche nur in den separaten Besuchsbereichen,
kein Betreten der Pflegestation (definierte
Ausnahmen)

• Maximale Besucheranzahl pro Heim aufgrund der
räumlichen Gegebenheiten:
o Wiesenweg: 14 Besucher pro Tag
o Schlichtling: 7 Besucher pro Tag
o Seefeld: 7 Besucher pro Tag

• Technische Dienste:
o keine externen technischen Dienste im
Pflegebereich
(Ausnahme: Gefahr in Verzug)
o Sauerstofflieferungen: Übergabe im
Eingangsbereich

• Rettungstransporte:
o Übergabe im Eingangsbereich
Definierte Ausnahmen:

• Für die Begleitung von Bewohnern in besonders kritischen Lebensphasen oder der
Palliativen Finalphase gelten bei gelb/orange/rot Ausnahmebestimmungen.

• Bitte wenden Sie sich an die Stationsleitungen oder Pflegedirektion, damit die
Form der Besuche und Begleitung möglichst sicher und Qualitätsvoll gestaltet
werden kann.