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Die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung in Telfs

16.11.2020 13:43

Am Dienstag, 17.11. 2020, 0 Uhr, tritt österreichweit die neue COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – sprich: der harte Lockdown – in Kraft. Was bedeuten nun die einzelnen Regelungen für die Institutionen und Einrichtungen der Marktgemeinde Telfs? Hier ein Überblick.

Abstand & Mund-Nasen-Schutz

• An allen öffentlichen Orten ist ein Abstand von mindestens 1 Meter gegenüber Personen einzuhalten, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.

• In öffentlichen, geschlossenen Räumen ist der Mindestabstand einzuhalten und zudem ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Ausgangsbeschränkung von 0 – 24 Uhr

Diese Ausgangsbeschränkung gilt vorerst bis inkl. 26. November 2020.

Ausnahmen:

• Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum

• Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen, familiäre Pflichten

• Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens

• Berufliche Gründe und Ausbildungszwecke

• Physische & psychische Erholung (z.B. Individualsport, Spaziergänge)

• Unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine

Bürgerservice & Gemeindeamt

• Der Dienstbetrieb und damit alle Serviceleistungen der Marktgemeinde Telfs für die BürgerInnen bleiben aufrecht. Es gelten jedoch ab Dienstag, 17.11., 0 Uhr, bis voraussichtlich inkl. 6.12. Einschränkungen bzw. geänderte Öffnungszeiten.

• Das Bürgerservice Telfs hat (statt wie bisher Mo-Fr, 7.30-17 Uhr) am Mo, Mi und Fr von 7.30-12 Uhr sowie am Di und Do von 12-17 Uhr für Bürgeranliegen geöffnet. Telefonisch sind das Bürgerservice und das Gemeindeamt im Rathaus von Mo bis Do, 7.30-17 Uhr, Fr, 7.30-12 Uhr besetzt. Per Mail an buergerservice@telfs.gv.at können Anliegen jederzeit eingebracht werden.

• Im Bürgerservice Telfs im Obermarkt gilt – wie für Kundenbereiche generell – die 10 m2-Regelung, d.h. pro Kunde müssen 10 m2 Fläche zur Verfügung stehen. Konkret bedeutet das, dass sich maximal 8 Kunden gleichzeitig im Kundenbereich des Bürgerservice Telfs aufhalten dürfen.

• Der Verkauf der Loipenkarte im Bürgerservice ist für den Zeitraum des „Lockdowns“ nicht vorgesehen (eingeschränkte Geschäftstätigkeit). Die Frist für den vergünstigten Bezug der Loipenkarte fürs Seefelder Plateau für Telfer GemeindebürgerInnen wird voraussichtlich in den Dezember hinein verlängert.

• Das Gemeindeamt (inkl. Bauamt) im Rathaus bleibt geschlossen, für dringend erfoderliche, unaufschiebbare Bürgeranliegen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 05262/6961 bzw. per E-Mail an info@telfs.gv.at notwendig.

• Der Aushang der Gemeindewohnungen und die Wohnungsvergabe werden bis einschl. 6.12. ausgesetzt. Bereits ausgeschriebene terminisierte Bauverhandlungen finden statt.

• Die allgemeinen Hygiene-Vorsorgeregeln sind zu beachten und einzuhalten. Info-Tafeln und Aushänge informieren gut sichtbar über die geltenden Bestimmungen.

• In allen kundenfrequentierten Bereichen und Einrichtungen der Marktgemeinde gilt eine Registrierungspflicht mittels QR-Code. Aushänge informieren vor Ort über die Vorgehensweise.

• In allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen der Marktgemeinde Telfs herrscht während des Kunden- bzw. Parteienverkehrs ausnahmslos eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske. Dies gilt auch, wenn z. Bsp. Plexiglas-Trennvorrichtungen vorhanden sind. Außerdem ist ein Mindestabstand von 2 Metern ständig einzuhalten.

Abfallwirtschaftszentrum

Das AWZ bleibt zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet.

Kindergärten, Kinderkrippe & Schulen

• Die elementaren Bildungseinrichtungen, also Gemeinde-Kinderbetreuungseinrichtungen, Volks-, Sonder- und Mittelschulen (Unterstufe) bleiben für die Betreuung der Kinder und SchülerInnen geöffnet. Es findet jedoch kein Unterricht statt, ausgenommen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf.

• Es werden alle Kinder betreut, deren Eltern/Erziehungsberechtigte eine Betreuung benötigen, unabhängig von der Art der beruflichen Tätigkeit oder davon, ob die Arbeit im Home-Office verrichtet wird oder aus anderen Gründen ein Betreuungsbedarf besteht (zB. aufgrund belastender Familiensituationen). Besonders wichtig ist die Betreuung für Kinder mit Sprachförderbedarf und für Kinder im letzten Kindergartenjahr.

• Die Schulische Tagesbetreuung bleibt geöffnet.

• Die Kindergartenpflicht im letzten Kindergartenjahr ist bis einschließlich 6.12. ausgesetzt.

• Alle Eltern erhalten seit Sonntag, 15.11., per E-Mail bzw. persönlich in der jeweiligen Betreuungseinrichtung einen Erhebungsbogen zur Ermittlung des Betreuungsbedarfes.

• Die Landesmusikschule Telfs stellt auf Distance Learning um, bis einschl. 6.12. findet kein Präsenzunterricht statt.

• Die Marktgemeinde Telfs bittet eindringlich, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen und nicht in die Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. in die Schulen zu schicken. Viele nützliche Tipps und Infos gibt's hier: www.telfs.at/telfer-kinder-dahoam.html

• Geltende Registrierungspflichten, Personenbeschränkungen und BesucherInnen-Regelungen insbesondere in den Gemeinde-Kindergärten und der Schulischen Tagesbetreuung bleiben bestehen und sind zu beachten.

• Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Telfer Kindergärten und Schulen (Kurse, Fortbildungen, etc.) können bis einschl. 6.12. nicht mehr stattfinden.

Jugendzentren

• Die beiden Jugendzentren Chilli und Fuchsbau sowie die Anlaufstelle der MOJA (Mobilen Jugendarbeit) sind geschlossen.

• Die MitarbeiterInnen sind telefonisch, per E-Mail und über die Social-Media-Kanäle erreichbar.

• Bei dringenden Gesprächsthemen oder in Notsituationen ist ein 4-Augen-Gespräch nach Terminvereinbarung mit einem Jugendberater unter Einhaltung der allgemeinen Covid-19-Schutzmaßnahmen möglich.

Freizeit & Sport

Für die Freizeit- und Sporteinrichtungen in Telfs gelten folgende Regelungen:

• Die Kleinkinderspielplätze im Gemeindegebiet von Telfs bleiben geöffnet. Die sog. „Bolzplätze“, also umzäunte Plätze zur Ausübung von Sportarten wie Fußball, Volleyball, etc., sind geschlossen.

• Das Telfer Bad hat geschlossen.

Sämtliche Sportstätten im Sportzentrum Telfs haben geschlossen. Es gilt auf sämtlichen Anlagen ein Betretungsverbot für alle HobbysportlerInnen.

• Bis inkl. 6.12. findet auch kein Publikums-Eislauf mehr unter der Kuppel im Sportzentrum Telfs statt.

• Der Sportplatz Emat hat geschlossen.

Bildung & Kultur

• Die Kultureinrichtungen der Marktgemeinde Telfs (Fasnachts- und Heimatmuseum, Chronistenbibliothek, Villa Schindler,…) haben geschlossen.

• Die Bücherei & Spielothek im Noaflhaus hat geschlossen.

Veranstaltungen

• Alle Veranstaltungen in Telfs sind bis einschließlich 6.12.2020 abgesagt bzw. verschoben.

Sämtliche Veranstaltungsstätten der Marktgemeinde Telfs (Rathaussaal, Sportzentrum, etc.) haben geschlossen.

Altenwohnheimverband

Besuchszeiten in allen Heimen (Wiesenweg, Schlichtling, Seefeld) zwischen 13 und 17 Uhr (letzter Einlass 16.30 Uhr)

Besuchsdauer maximal 30 Minuten

Telefonische Voranmeldung in der Verwaltung

Eintragung in die Besucherliste durch Verwaltungsmitarbeiter

Pro Bewohner und Woche ist nur eine Besucherin/ein Besucher vorgesehen, die/der nicht wechseln darf.

• Die Gesamtzahl der gleichzeitig anwesenden Besucherinnen/Besucher in den Heimen pro Tag ist begrenzt: Wiesenweg: maximal 14 Besuche pro Tag; Schlichtling: maximal 10 Besuche; Seefeld: maximal 5 Besuche

Zutrittsvoraussetzungen:

- Telefonische Voranmeldung gemäß obigen Vorgaben

- Gesundheitscheck beim Eintritt

- Zutritt nur mit FFP2-Maske ohne Ventil; die Maske muss während des gesamten Aufenthalts enganliegend getragen werden. Alternative: Bei Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests (maximal 24 Stunden alt) oder eines negativen PCR-Tests (maximal 48 Uhr alt) kann das Heim mit einem normalen Mund-Nasen-Schutz betreten werden.

- Bei positiv getesteten Fällen im Pflegebereich gilt ein absolutes Besuchsverbot des betroffenen Bereichs bis zum zehnten Tag nach dem letzten Auftreten einer Infektion mit Sars-Cov-2. Aktuell besteht im Pflegebereich West1+2 ein absolutes Besuchsverbot.

Sozial- und Gesundheitssprengel

• Die Mobile Pflege und die Tagesbetreuung Griaß enk bleiben bis auf weiteres unter den bereits etablierten besonderen Hygienemaßnahmen aufrecht.

Sozialberatungen und das Finanzcoaching werden weiterhin angeboten, wenn möglich jedoch im Telefonkontakt abgewickelt.

• Das Ehrenamts-Angebot, das Sprachprojekt »Sprachpunkt« und das Demenzcafé finden bis 6.12. nicht statt.

• Die neue 1:1-LernHilfe im 1. Stock des Inntalcenter Telfer kann bis 6.12. nicht stattfinden.

Sämtliche Veranstaltungen im Veranstaltungssaal des SGS sind abgesagt, Ausnahme ist bis auf Widerruf das Gruppentreffen der Anonymen Alkoholiker.

Telefonische bzw. Online-Beratung gibt es natürlich weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten

Alle weiteren Regelungen, u.a. für Arbeit, Handel, Dienstleistung, Gastronomie, Öffentlichen Verkehr, etc. sind auf dem Infoblatt des Sozialministeriums (siehe Bild unten) zusammengefasst.