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Die COVID-19-Schutzmaßnahmen in Telfs

03.11.2020 15:22

In der Nacht auf Dienstag, 3.11. 2020, trat österreichweit die neue COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Was bedeuten nun die einzelnen Regelungen für die Institutionen und Einrichtungen der Marktgemeinde Telfs? Hier eine Zusammenfassung.

Abstand & Mund-Nasen-Schutz

· An allen öffentlichen Orten ist ein Abstand von mindestens 1 Meter gegenüber Personen einzuhalten, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.

· In öffentlichen geschlossenen Räumlichkeiten ist der Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten und zudem ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Ausgangsbeschränkung von 20 – 6 Uhr

Diese Ausgangsbeschränkung gilt vorerst bis inkl. 12. November 2020. Ausnahmen:

· Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens

· Betreuung, Pflege- und Hilfsleistungen

· Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum

· Berufliche Gründe

· Physische & psychische Erholung (z.B. Individualsport, Spaziergänge)

Bürgerservice & Gemeindeamt

· Der Dienstbetrieb und damit alle Serviceleistungen der Marktgemeinde Telfs für die BürgerInnen bleiben bis auf Weiteres in vollem Umfang aufrecht.

· Vor einem persönlichen Besuch im Gemeindeamt oder im Bürgerservice soll jede(r) BürgerIn bitte für sich selbst hinterfragen, ob sich das Anliegen nicht auch telefonisch oder per E-Mail erledigen lässt. Wenn nicht, ist eine vorherige Terminvereinbarung dringend angeraten.

· Die allgemeinen Hygiene-Vorsorgeregeln sind zu beachten und einzuhalten. Info-Tafeln und Aushänge informieren gut sichtbar über die geltenden Bestimmungen.

· In allen kundenfrequentierten Bereichen und Einrichtungen der Marktgemeinde gilt eine Registrierungspflicht. Dies betrifft vor allem das Bürgerservice Telfs im Obermarkt 1, das Gemeindeamt im Rathaus sowie Außenstellen der Verwaltung mit geschlossenen Räumen. In den genannten Einrichtungen liegt ein Registrierungsformular mit entsprechender Datenschutz-Information auf. Dieses ist auszufüllen und der/dem jeweiligen SachbearbeiterIn zu übergeben bzw. in die vorbereiteten Sammelboxen einzuwerfen. Dieses Formular kann auch zeitsparend zu Hause ausgefüllt und mitgebracht werden. Das Formular steht HIER als Word-Dokument und HIER als PDF zum Download bereit.

· In allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen der Marktgemeinde Telfs herrscht während des Kunden- bzw. Parteienverkehrs ausnahmslos eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske. Dies gilt auch, wenn z. Bsp. Plexiglas-Trennvorrichtungen vorhanden sind. Außerdem muss ein Mindestabstand von 2 Metern ständig eingehalten werden.

· Im Bürgerservice Telfs im Obermarkt gilt – wie für Kundenbereiche generell – die 10 m2-Regelung, d.h. pro Kunde müssen 10 m2 Fläche zur Verfügung stehen. Konkret bedeutet das, dass sich maximal 8 Kunden gleichzeitig im Kundenbereich des Bürgerservice Telfs aufhalten dürfen.

Kindergärten & Schulen

· Die Gemeinde-Kindergärten, Volks-, Sonder- und Mittelschulen (Unterstufe) bleiben geöffnet. Oberstufen stellen auf Distance Learning um.

· Die Schulische Tagesbetreuung bleibt geöffnet.

· Geltende Registrierungspflichten, Personenbeschränkungen und BesucherInnen-Regelungen insbesondere in den Gemeinde-Kindergärten und der Schulischen Tagesbetreuung bleiben bestehen und sind zu beachten.

· Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Telfer Kindergärten und Schulen (Kurse, Fortbildungen, etc.) können bis einschl. 30. November nicht mehr stattfinden.

Freizeit & Sport

Für die Freizeit- und Sporteinrichtungen in Telfs gelten folgende Regelungen:

· Die Kinderspielplätze im Gemeindegebiet von Telfs bleiben geöffnet. Sportarten mit Körperkontakt sowie Mannschafts-Sportarten wie z. Bsp. Fußball oder Basketball dürfen aber auch dort nicht betrieben werden.

· Das Telfer Bad hat geschlossen.

· Sämtliche Sportstätten im Sportzentrum Telfs haben geschlossen. Es gilt auf sämtlichen Anlagen ein Betretungsverbot für alle HobbysportlerInnen.

· Bis inkl. Montag, 30. November, findet auch kein Publikums-Eislauf mehr unter der Kuppel im Sportzentrum Telfs statt.

· Der Sportplatz Emat hat geschlossen.

Bildung & Kultur

· Die Kultureinrichtungen der Marktgemeinde Telfs (Fasnachts- und Heimatmuseum, Chronistenbibliothek, Villa Schindler,…) haben geschlossen.

· Ausnahme: Die Bücherei & Spielothek im Noaflhaus bleibt zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Nur die Abendöffnung dienstag von 19 bis 21 Uhr entfällt aufgrund der Ausgangsregelung. Es gilt die 10 m2-Regelung pro BesucherIn.

Veranstaltungen

· Alle Veranstaltungen in Telfs sind bis einschließlich 30. November 2020 abgesagt bzw. verschoben.

· Sämtliche Veranstaltungsstätten der Marktgemeinde Telfs (Rathaussaal, Sportzentrum, etc.) haben geschlossen.

Altenwohnheimverband

Zutrittsvoraussetzungen:

· Bitte Bewohner nicht für Feiern, etc. mit nach Hause nehmen!

· Für jeden Bewohner darf nur 1 Besucher pro 2 Tage eingelassen werden. Insgesamt dürfen im Zeitraum von 3. bis inkl. 17. November für jeden Bewohner höchstens 2 unterschiedliche Personen (Rang-1-Bezugsperson und 1 weitere Person) eingelassen werden. Ab dem 18. November sind – nach jetzigem Wissensstand – tägliche Besuche von 1 Person pro Bewohner zulässig.

· Ausschließlich nach Voranmeldung (telefonisch oder per E-Mail)

· Vorlage negativer Antigen-Schnelltest (mit ärztl. Bestätigung), max. 24 h alt, ODER Vorlage negativer PCR-Test, max. 48 h alt. Alternativ: Zutritt mit FFP2-Maske (selbst mitgebracht). Nur bei Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Tests darf ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

· Besuchszeiten: täglich zwischen 13 und 17 Uhr (letzter Besuch: 16.30 Uhr), maximale Besuchsdauer: 30 Minuten.

· Besuche erfolgen primär im Bewohnerzimmer, außer bei Doppelzimmern findet der Besuch in den Besuchszonen statt.

· Ausnahmen gelten für die palliative Finalphase, in der Seelsorge sowie bei kritischen Lebensereignissen.

· MitarbeiterInnen sollten einmal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden, sofern Antigen-Schnelltests zur Verfügung stehen, ansonsten ist das Tragen einer FFP2-Maske zulässig.

Sozial- und Gesundheitssprengel

· Die Mobile Pflege und die Tagesbetreuung Griaß enk bleiben unter den bereits etablierten besonderen Hygienemaßnahmen aufrecht.

· Sozialberatungen und das Finanzcoaching werden weiterhin angeboten.

· Das Ehrenamts-Angebot kann im November nicht mehr stattfinden.

· Das Sprachprojekt »Sprachpunkt« und das Demenzcafé finden im November nicht statt.

· Sämtliche Veranstaltungen im Veranstaltungssaal des SGS sind abgesagt, Ausnahme ist das Gruppentreffen der Anonymen Alkoholiker.

· Telefonische bzw. Online-Beratung gibt es natürlich weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten.

Bilder: Im Bürgerservice im Obermarkt und in allen bürgerfrequentierten Einrichtungen der Marktgemeinde Telfs gelten einheitliche COVID-19-Schutzmaßnahmen und eine Registrierungspflicht.

Fotos: MG Telfs/Pichler