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»Hausordnung« für den Möserer See

09.10.2020 17:46

Seit Juli dieses Jahres gelten am Naturjuwel Möserer See einige neue Spielregeln. In der gestrigen Gemeinderatssitzung wurde eine Art »Hausordnung« beschlossen, betreffend vor allem das Befahren des Sees mit Booten, Surfgeräten, Stand-up-Paddles und ähnlichen Wasserfahrzeugen.

»Aufklären statt strafen« lautet das Motto des Beschlusses, der im Telfer Kommunalparlament anstelle einer vom Land Tirol abgelehnten ortspolizeilichen Verordnung einstimmig gefasst wurde. Zu Schutzzwecken der sensiblen Flora & Fauna des in Gemeindeeigentum befindlichen Naturjuwels können nun Hinweistafeln aufgestellt werden, die vor allem das Befahren des Sees mit Booten (außer Fischereiberechtigte), Floßen, Surfgeräten, Stand-up-Paddles und Luftmatratzen untersagen. Auch dürfen keine Slacklines mehr über den See gespannt werden. BesucherInnen werden weiters u. a. gebeten, ihren Müll wieder mitzunehmen bzw. in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Aufklärungskampagne als sanfte Lösung

Sollten BesucherInnen wiederholt und absichtlich gegen die Regeln verstoßen, behält sich die Marktgemeinde zivilrechtliche Schritte vor. Vize-Bgm. Cornelia Hagele vertraut jedoch auf den gesunden Menschenverstand: „Wir starten im nächsten Sommer eine Aufklärungskampagne mit Öffentlichkeitsarbeit und den Tafeln, die über die Ordnungsregeln informieren.“  Amtskollege Vize-Bgm. Christoph Walch schlägt in dieselbe Kerbe: „99,9 Prozent der BesucherInnen sind einsichtig und halten sich an die Regeln. Für ganz Uneinsichtige haben wir als Eigentümer rechtliche Handhabe.“ Auch die Opposition kann gut mit einer sanften Lösung. GR Norbert Tanzer (PZT/SPÖ) und GV Angelika Mader (ÖVP) sprachen sich ebenso für eine derartige Aufklärungskampagne ohne unmittelbare Rechtsmittelandrohung aus. Auch Bgm. Christian Härting kann dieser Art »Hausordnung« und dem Appell an die Vernunft sehr viel abgewinnen. Dementsprechend einstimmig wurde der Beschluss gefasst.

Parkregelung mit Gebührenpflicht

Die im Sommer eingeführte Parkzonenverordnung bleibt unangetastet. Diese Verordnung soll das zeitweilig herrschende Chaos am Weg zum Naturjuwel beenden. An der Zufahrtsstrecke wurde ein regulärer Parkplatz angelegt und entsprechend beschildert. Der weitere Richtung See in den Wald hineinführenden Weg wird mit einem Schranken gesperrt. Auf dem Parkplatz, dessen Fassungsvermögen allerdings begrenzt ist, können Fahrzeuge legal abgestellt werden. Dafür ist in der Zeit von 9 bis 18 Uhr eine Tagesgebühr von fünf Euro zu entrichten. Ersatz für die bisherigen »wilden« Abstellflächen im Wald bieten kostenlose Parkplätze beim Mehrzweckhaus im Dorf Mösern und bei der Seewald-Alm. Von beiden Plätzen aus kann der See mit einem kleinen Fußmarsch erreicht werden. Der Parkplatz bei der Seewaldalm steht uneingeschränkt zur Verfügung, im Dorfzentrum von Mösern ist die Gratis-Parkzeit auf drei Stunden begrenzt. (Parkscheibe anbringen!)

Bild oben: Das Befahren des Möserer Sees mit Booten, Stand-up-Paddles, Luftmatratzen u.a. wie auf diesem Bild ist seit dem heurigen Sommer untersagt. Kommendes Jahr werden neue Tafeln rund um den See explizit auf diese und weitere Ordnungsregeln hinweisen.

Bild unten: Auch die Parkplatzsituation bei der Zufahrt zum Naturjuwel wurde im Sommer neu geregelt. Es gilt eine Gebührenpflicht, die »wilde« Parkerei im Waldstück beim Seezugang hat ein Ende.

Fotos: MG Telfs/Stefan Dietrich