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Neues Telfer Energie-Förderpaket hilft Bürger/-innen sparen

09.09.2022 16:22

Einstimmig beschlossen hat der Telfer Gemeinderat gestern neue Umwelt- und Energieförderrichtlinien für Telfer Bürger/-innen. Das weitreichende Förderpaket schafft attraktive Anreize, in energieeffiziente Haustechnik, Dämm- und Energiesparmaßnahmen, nachhaltige Gartengestaltung und klimafitte Mobilität zu investieren. Die Förderungen können heuer sogar rückwirkend bis 1.1.2022 beantragt werden!

„Die aktuelle Energiekrise fordert unser aller Handeln. Was wir als Gemeinde tun können, tun wir. Wir unterstützen euch!“ So lautet die eindeutige Absichtserklärung der Gemeindeführung gegenüber der Telfer Bevölkerung in Sachen neuer Umwelt- und Energieförderrichtlinien. Diese wurden vom Gemeinderat am vergangenen Donnerstag einstimmig verabschiedet und sind als Konsequenz aus dem »Telfer Klimakatalog« zu verstehen. In diesem strategischen Kursbuch der lokalen Klimapolitik, beschlossen im März 2021, bekennt sich die Marktgemeinde mit konkreten Maßnahmenkatalogen u.a. zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens zur Eindämmung der globalen Erwärmung und zur Energiewende bis 2050.

Erarbeitet hat die Richtlinien der Umweltausschuss des Gemeinderates, alle darin vertretenen Fraktionen sowie auch die Gemeindeverwaltung haben sich intensiv eingebracht. Obfrau Vize-Bgm.in Cornelia Hagele zur Motivation: „Um die Energiewende schaffen zu können, müssen wir unsere Bürger/-innen einbinden. Neben der ideellen Bewusstseinsbildung ist es wichtig, finanzielle Anreize und Rahmenbedingungen zu schaffen. Wir möchten die Menschen animieren, Verantwortung zu übernehmen, sie zu Investitionen in klimafreundliche Technologien anregen und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger bzw. das Energiesparen attraktiv machen.“ Auch soll die Beauftragung heimischer Firmen sowie die Verwendung von heimischen bzw. europäischen Produkten forciert werden.

Lebensnahe Richtlinien

Das geschnürte Förderpaket bezieht sämtliche alternative Energiequellen, Potenziale und Dimensionen des Energiesparens mit ein. Enthalten sind neben erneuerbaren Energieträgern wie Photovoltaik (wichtig wegen der sonnenbegünstigten Lage von Telfs), Solar und Wärmepumpen auch durchaus ungewöhnliche Fördergegenstände wie E-Mopeds (neben der CO2- auch zur Lärmreduktion), Klimaticket Österreich, Lastenfahrräder, Gebäudebegrünungen, Bepflanzungen mit »klimafitten« Bäumen oder Regenwasserzisternen. Bgm. Christian Härting zeigt sich mit dem Kompendium mehr als zufrieden: „Ich behaupte, dass unsere Förderrichtlinien in Tirol ihresgleichen suchen. Sie bilden lebensnah die verschiedenen Handlungsfelder dieses Themenkreises ab und zeigen auf, was die öffentliche Hand alles möglich kann, um Bürger/-innen am Weg zur Energiewende mitzunehmen. Jedes Puzzleteil bringt uns dem großen Ziel näher.“

18-Punkte-Programm

Das 18-Punkte-Programm ist mit konkreten Eurobeträgen hinterlegt und führt folgende Fördergegenstände an:

  • Energieberatung – max. € 100,-
  • Photovoltaikanlage für Einfamilienhäuser – max. € 1.000,-, für Mehrparteienhäuser/Wohnanlagen – max. € 4.000,-
  • Intelligente Stromspeicher (Puffer) – max. € 1.000,-
  • Thermische Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung – max. 700,-
  • Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle (Sanierung) mit umweltverträglichen Materialien – max. € 1.000,- bis 3.000,-, je nach Zahl der Wohneinheiten im Gebäude
  • Fenstertausch – max. € 1.000,- pro Gebäude
  • Wärmepumpenheizungen (Umrüstung) – max. € 1.000,- (Einfamilienhäuser), € 4.000,- (Wohnanlagen)
  • Biomasseheizungen (Umrüstung) – max. € 1.000,-
  • Umstellung auf LED im Wohnbereich – max. € 300,-
  • E-Moped/E-Motorrad (Unterstützung beim Kauf) – max. € 300,-
  • Fahrradanhänger zum Transport von Kindern – max. € 100,-
  • Lastenfahrräder – max. 150,-
  • Bepflanzung von heimischen, hochstämmigen Laubbäumen – max. 100,- (pro Baum) bzw. € 500,- (pro Grundstück)
  • Naturgartenberatung und Baumgutachten – max. € 100,-
  • Regenwasserzisternen – max. 250,-
  • Dach- und Fassadenbegrünungen – max. 700,-
  • Klimaticket Österreich – max. 80,- in Form von Telfer Gutsch(w)einen
  • Parkbefreiung für Fahrzeuge mit Alternativantrieben

Je mehr, desto besser

Die Finanzierung erfolgt über die jährlichen Budgets für Umwelt- und Energieförderungen auf Beschluss des Gemeinderates. Konkrete Kosten des Förderpakets kann die Gemeindeführung klarerweise noch nicht nennen, aber: „Je mehr Menschen sich diese Förderungen abholen, desto besser ist es für unser aller Zukunft. Es ist auf jeden Fall gut investiertes Geld, das langfristig und nachhaltig Kosten sparen hilft – den Bürger/-innen und der Marktgemeinde“, so Cornelia Hagele. Man werde bereits für 2023 ausreichend Mittel vorsehen, damit jede/r Förderwerber/-in bedient werden kann. „Die Förderungen können heuer auch für bereits getätigte, förderfähige Investitionen bis 1. Jänner 2022 rückwirkend beantragt werden“, nennt Bgm. Härting ein weiteres bürgernahes Alleinstellungsmerkmal des Paketes. Ab 2023 gilt dann für den Förderantrag eine Frist von max. sechs Monaten nach Fertigstellung.

Die Abwicklung soll unbürokratisch und unabhängig von Landes- und Bundesförderungen erfolgen. Förderwerber/-innen können alle Bürger/-innen (natürliche Personen) mit Hauptwohnsitz in Telfs sein. Zu fördernde Objekte müssen sich in Telfs befinden. Die Antragstellung erfolgt online. Das entsprechende Onlineformular, weitere Fördervoraussetzungen und Details zu den einzelnen Fördergegenständen sowie zum Verfahren sind spätestens ab 15. September auf umwelt.telfs.gv.at zu finden.

Beschluss trotz Budget-Bedenken einstimmig

Nach der Vorstellung der Förderrichtlinien durch Ausschuss-Obfrau Hagele im Telfer Gemeinderat vom 8. September 2022 meldeten sich die Mandatare der unterschiedlichen Fraktionen zu Wort. GR Theresa Schromm (GRÜNE) war voll des Lobes: „Auch kleine Schritte schaffen Veränderung, wir haben große Freude. Die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit im Ausschuss ist geprägt von gemeinsamem Spirit und Elan.“

Auch Vize-Bgm. GV Johannes Augustin (NEOS) sprach „den sinnvollen Richtlinien ein riesengroßes Lob“ aus. Sie bildeten auch Fördergegenstände ab, an die man nicht gleich denke. „Kritikpunkt: Wir als Fraktion möchten wissen, was uns das kostet, damit wir nicht an die Belastungsgrenzen des Budgets geraten.“ Aufgrund der Fiskalgeltung der Grundrechte könne weiters jeder/s Förderwerber/-in unter gleichen Bedingungen eine Förderung beanspruchen, trotz Hinweis darauf, dass kein Rechtsanspruch auf eine Gewährung bestehe. Bgm. Härting betonte noch einmal, dass in den Richtlinien explizit auf den Ausschluss eines Rechtsanspruches hingewiesen werde. Für heuer seien 30.000,- Euro im Budget vorgesehen, die aber wahrscheinlich nicht ausreichten. Man müsse für 2023 entsprechend budgetieren, die Mittel seien vorhanden, selbst wenn die Zahl der Förderansuchen groß sei.

GV Klaus Schuchter (WFT): „Ja, die Finanzen müssen wir im Griff haben. Aber die Bevölkerung erwartet von uns auch Zeichen, dass was passiert und als Telfer Politiker/-innen haben wir die Verantwortung, was zu tun.“ GV Christoph Walch (GRÜNE) reagierte ebenfalls auf die Bedenken Augustins: „Wer kleingeistige Debatten über Budgetsummen führt, hat den Knall noch nicht gehört.“ GV Norbert Tanzer (DEIN T): „Der Gemeinderat muss in dieser Sache Geschlossenheit zeigen, wir müssen vorwärts gehen.“ GR Alfred Mühl (MFG) stimmte bei: „Das ist ein Vorzeigeprojekt.“

Johannes Augustin machte Umweltausschuss-Obfrau Cornelia Hagele hinsichtlich Landtagswahl zum Schluss eine »Liebeserklärung«: „Wenn ich mir eine Landesrätin für Umwelt wünsche, die nicht aus unseren Reihen stammt, dann dich!“ Der Beschluss für die Richtlinien fiel einstimmig.