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Rauchverbot in Gastronomie: Anträge einbringen!

17.12.2008 09:03
Am 1. Jänner 2009 tritt in allen Gastronomiebetrieben Österreichs ein generelles Rauchverbot in Kraft.
Die Ausnahmen: Betriebe unter 50 Quadratmetern Grundfläche dürfen als Raucher- oder Nichtraucherbetriebe deklariert werden und müssen dann als solche gekennzeichnet sein. In Gastronomiebetrieben zwischen 50 und 80 Quadratmetern darf das Rauchen gestattet werden, wenn bauliche Maßnahmen zur Raumteilung (z. B. baurechtlich oder feuerpolizeilich) nicht zulässig sind.
Achtung: Alle Betriebe ab 50 Quadratmetern, die beabsichtigen, einen abgeschlossenen Raucherraum zu schaffen, müssen bis 31.12.2008 Anträge bei der Baubehörde (Gemeinde) einbringen! Nur wer die baulichen Maßnahmen rechtzeitig behördlich eingeleitet hat, fällt unter die Übergangsregelung, die bis 30.6.2010 befristet ist.
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt der WKO. (sd/Foto: sd)