Schulgeldunterstützung
Eine Schulgeldunterstützung wird seitens der Marktgemeinde Telfs nur an Personen gewährt, welche die sozialen Voraussetzungen erfüllen und bei welchen die soziale Notwendigkeit / Bedürftigkeit zur Übernahme des Schulgeldes seitens des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Telfs festgestellt werden kann.
Das Formular dafür finden Sie hier.
Marktgemeinde Telfs
Hofer Sabine · Referatsleiterin Kanzlei
Untermarkstraße 5+7 · 6410 Telfs
Telefon: 0 52 62 / 69 61 - 11 05
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